Um die Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen, gilt ab Monatg den 27. April in Hessen eine Maskenpflicht.
Die Bürgerinnen und Bürger müssen ab dann einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Fahrzeuge des öffentlichen Personennahverkehrs nutzen oder den Publikumsbereich von Geschäften, Bank- und Postfilialen betreten.
Neben speziellen Schutzmasken gibt es weitere Möglichkeiten den Nasen-Mund-Raum zu bedecken.
Einen engen Rundschal über Nase und Mund ziehen.
Einen normalen Schal über Mund und Nase ziehen.
Ein quadratisches Tuch zu einem Dreieck falten oder ein Dreieckstuch nehmen und es um den Kopf binden.
Dank vieler engagierten Menschen, die uns beim Nähen von Gesichts Bedeckungen geholfen haben, konnten wir über 2000 Masken kostenlos an Bürgerinnen und Bürgern verteilen.
Wir sind begeistert von so viel Unterstützung und Einsatz und bedanken uns bei allen, die uns unterstützt haben bei dieser Aktion.